Job kündigen und reisen – 6 Dinge die du beachten musst

Job kündigen und reisen: Arbeitsamt

Aktualisiert am: 05.04.21 / Beitrag enthält Werbung*

Job kündigen und reisen gehen – Dieser Gedanke geht wahrscheinlich durch deinen Kopf, wenn du unzufrieden mit deiner Arbeit oder Alltag bist und mehr von der Welt sehen möchtest. Du hast keine Lust, die nächsten 50 Jahre durchzuarbeiten, nur damit du im Jahr deine 25-30 Urlaubstage genießen kannst? Dann kann die Kündigung und ein kompletter Neuanfang eine lebensverändernde Entscheidung sein.

Da man aber nicht jeden Tag seinen Job für eine Reise kündigt, werden dir so Fragen wie …

  • Wann muss ich kündigen?
  • Welche Pflichten habe ich gegenüber dem Arbeitsamt?
  • Wie erhalte ich mein wohlverdientes Arbeitslosengeld (ALG1) nach meiner Reise?
  • Wie vermeide ich Sperrfirsten beim Arbeitsamt?
  • Wie läuft es mit der Krankenkasse und der Krankenversicherung?

… sofort in den Kopf schießen. Du wirst schon genug mit deiner Reiseplanung zu tun haben, dann willst du nicht auch noch irgendwelche bürokratische Fehler machen. Deswegen habe ich diesen Artikel geschrieben, die dir so einfach wie möglich in 6 Schritten genau zeigt, wie du erfolgreich deinen Job kündigen und verreisen kannst! Unter jedem Schritt ist auch ein Fallbeispiel, damit auch wirklich nichts schiefgeht!

Schritt 1) Job rechtzeitig kündigen um zu reisen


Klingt logisch, ist auch so. Wenn du deinen Job kündigen und reisen willst, plane alles frühzeitig und beachte vor allem die Kündigungsfrist bei deiner Arbeit. Bei den meisten Arbeitgebern musst du 3 Monate vorher die Kündigung einreichen. Die genaue Frist für eine ordentliche Kündigung findest du in einem Arbeitsvertrag.

» Fallbeispiel: Möchtest du am 30.06 deinen letzten Arbeitstag haben, kündigst du bei einer dreimonatige Kündigungsfrist spätestens am 30.03.

Schritt 2) Beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden


Sobald du selbst gekündigt, dein Arbeitsvertrag aufgrund einer Befristung ausläuft oder du gekündigt wirst, musst du dich beim Arbeitsamt „arbeitssuchend“ melden. Diese Meldung muss zwingend mindestens drei Monate vor der eigentlichen Arbeitslosigkeit erfolgen. Damit kündigst du dem Amt an, dass du bald arbeitslos sein wirst und dem Arbeitsmarkt für Jobangebote zur Verfügung stehst. D.h. am besten meldest du dich arbeitssuchend, sobald du deine Kündigung abgegeben hast, ansonsten kann es zu einer Sperrfrist kommen.

Arbeitssuchend melden
Job kündigen und reisen – Ein Traum vieler Menschen

Falls du dich jetzt fragst, warum du das tun sollst, wenn du doch ohnehin bald verreist und nicht arbeiten wirst? Tu es einfach, wenn du innerhalb der nächsten 4 Jahre Arbeitslosengeld (ALG 1) beziehen willst. Ansonsten kann es passieren, dass dich das Arbeitsamt nach deiner Rückkehr finanziell nicht unterstützt oder du eine zusätzliche Sperrfrist bekommst.

Du musst übrigens innerhalb der letzten 2 Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, ansonsten hast du sowieso keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Wenn du also länger als ein Jahr unterwegs bist, bekommst du kein Arbeitslosengeld. Falls du dich nicht rechtzeitig arbeitssuchend meldest, kann es auch hier wieder zu einer Sperrfrist kommen.

Den Antrag kannst du entweder ganz einfach online oder aber auch telefonisch über die 0800 4555500 (gebührenfrei) einreichen. Bei mir hat die nette Dame am anderen Ende der Leitung meine Daten aufgenommen und mich über die weiteren Schritte aufgeklärt. Achja, du benötigst deine Sozialversicherungsnummer. Die findest du auf jedem Lohnzettel. Insgesamt war aber alles ziemlich entspannt und einfach.

Übrigens kannst du alle persönlichen Daten wie Schulbildung, beruflicher Werdegang, Berufsbezeichnung, Arbeitgeber etc. im Vorfeld über das Online-Portal eintragen. Somit muss der Sachbearbeiter das nicht alles am Telefon aufnehmen und du kannst das Gespräch verkürzen.

» Fallbeispiel: Da du spätestens am 30.03 kündigst, solltest du dich auch spätestens zu diesem Zeitpunkt online oder telefonisch arbeitssuchend melden.

Schritt 3) Persönlich beim Arbeitsamt arbeitslos melden


Spätestens am ersten Tag deiner Arbeitslosigkeit musst du dich zwingend persönlich in deiner Agentur für Arbeit als „arbeitslos“ melden. Ich bin einfach früh am Morgen direkt zu meinem zuständigen Amt gegangen und habe mich offiziell und persönlich arbeitslos gemeldet. Du solltest auf jeden Fall das Kündigungsschreiben mit Unterschrift beider Parteien und die Arbeitsbescheinigung dabei haben. Die Arbeitsbescheinigung muss dir dein Ex-Arbeitgeber ausstellen.
Ganz wichtig: Du musst mindestens für einen Tag arbeitslos gemeldet sein, ansonsten verfällt auch hier der Anspruch auf Geldleistungen.

» Fallbeispiel: Wenn der 30.06. dein letzter Arbeitstag ist, beginnt ab dem 01.07 deine Arbeitslosigkeit. D.h. spätestens am 01.07. musst du dich persönlich bei deiner Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Du kannst dich aber schon ab dem Zeitpunkt der Arbeitssuchendmeldung auch arbeitslos melden. Du darfst auch frühestens erst an dem 02.07 deine Reise antreten, da du mindestens einen Tag arbeitslos sein musst.

Schritt 4) Antrag auf Arbeitslosengeld stellen


Sobald du dich persönlich arbeitslos gemeldet hast, kannst du deinen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) stellen. Das kannst du ganz bequem online über die „E-Services“ machen oder aber auch in Papierform bei der Agentur. Für den Onlineantrag wird die Arbeitsbescheinigung als PDF benötigt.

Bei einer Selbstkündigung erhältst du eine Sperrfrist vom Arbeitsamt. Diese dauert in der Regel 3 Monate und dient als „Strafe“, da du dich in eine selbst verschuldete Arbeitslosigkeit gebracht hast. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld vermindert sich somit um 3 Monate auf insgesamt 9 Monate. In Ausnahmefällen bzw. bei einer guten Begründung kann auch die Sperrfrist entfallen.

» Fallbeispiel: Da du seit dem 01.07 arbeitslos bist und dich auch persönlich arbeitslos gemeldet hast, beginnt ab diesem Zeitpunkt die Sperrfrist und dauert bis Ende September. Erst ab dem 01.10 würdest du Arbeitslosengeld bekommen – und zwar für 9 Monate statt 12.

Schritt 5) Job kündigen und reisen – Abmeldung vom Arbeitsamt


Das formelle ist nun erledigt und du möchtest endlich verreisen? Dann fehlt nur noch die Abmeldung bei der Agentur für Arbeit. Das kannst du einen Tag vor deiner Reise telefonisch oder online erledigen. Ich habe es bei der persönlichen Arbeitslosenmeldung (Punkt 3) direkt erwähnt und musste mich somit nicht noch mal Bescheid geben. Ab dem Zeitpunkt der Abmeldung kommst du noch mal einen Brief zur Bestätigung und stehst somit dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.

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Keine Sorge, während deiner Abmeldung läuft die Sperrfrist weiter. Wenn du also von deiner Reise zurück bist, kannst du dich auf dein Arbeitslosengeld freuen.

» Fallbeispiel: Solltest du z.B. vom 01.08. bis Jahresende verreisen wollen und dann wieder zurückkehren, ist deine dreimonatige Sperrfrist (01.07 – 30.09) bis dahin ausgelaufen und du würdest nach deiner Rückkehr am 31.12. für 9 Monate Arbeitslosengeld erhalten.

Schritt 6) Job kündigen und reisen – Krankenversicherung


Job kündigen und reisen, aber wie ist es mit der gesetzlichen Krankenversicherung? In Deutschland musst du zu jeder Zeit krankenversichert sein. Solang du arbeitslos gemeldet bist bzw. Arbeitslosengeld beziehst, übernimmt das Arbeitsamt die Versicherungsbeiträge. Sobald du dich aber abgemeldet hast (Schritt 5) und du dich nicht von Deutschland abmeldest, musst du dich gesetzlich Pflichtversichern lassen. Die Krankenkassenbeiträge musst du also auch weiterhin zahlen, obwohl du nicht in Deutschland bist.

Die Auslandsreisekrankenversicherung, die du möglicherweise woanders als bei deiner gesetzlichen Krankenkassen abgeschlossen hast, ersetzt dabei leider nicht die gesetzlich verpflichtende Krankenversicherung.

Job kündigen und reisen: Krankenversicherung

Meine Krankenkasse (AOK Bayern) hat damals eine Zinsbescheinigung von mir benötigt. Dieses Dokument bekommst du von deiner Bank zugeschickt, plane am besten 3-4 Werktage dafür ein. Die gesetzlichen Mindestbeitragskosten der Krankenkasse belaufen sich bei Einkommenslosen auf ca. 180€ im Monat.

Solltest du länger als 6 Monate am Stück im Ausland sein, kannst du dich von der Krankenkasse befreien lassen. Mach hierzu am besten mal selbst einen Beratungstermin mit deiner Krankenkasse aus, da es sich von Fall zu Fall unterscheidet.

» Fallbeispiel: Vom 01.07. bis 01.08. bist du vom Arbeitsamt krankenversichert. Ab deiner Abmeldung am 01.08. musst du dich selbst um deine Versicherung kümmern.

Fazit: Job kündigen und reisen


Mit diesem Beitrag fällt es dir hoffentlich leichter, deinen Job für eine Reise zu kündigen. Bei fallspezifischen Fragen fragst du am besten im Zweifelsfall immer bei deinem zuständigen Arbeitsamt und der Krankenkasse nach. Falls du deine persönlichen Erfahrungen teilen möchtest, kannst du das gerne unten im Kommentarfeld tun. Im Prinzip kannst du aber eigentlich nicht viel falschen machen.

Da du deine Arbeit bewusst für deine Reise gekündigt hast, gehe ich davon aus, dass du einen längeren, eigenständigen Trip planst. Dazu habe ich eine weitere Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie du deine erste individuelle Reiseplanung in 6 Schritten erfolgreich durchziehst! Schau unbedingt vorbei!


Job kündigen und reisen – wie sind deine Erfahrungen dazu? Hast du noch irgendwelche Fragen zur Krankenversicherung? Lass es mich in den Kommentaren wissen!


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Dieser Beitrag hat 4 Kommentare

  1. Lilli

    Ich habe vor auch meinen Job zu schmeissen. Lt. meinen Recherchen im Internet beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 4 Wochen.
    Warum hast du 3 Monate angegeben?

    1. Tino

      Hallo Lilli,

      ja die gesetzliche Kündigungsfrist sind zwar 4 Wochen, in der Regel hat man aber 3 Monate im Vertrag stehen. Zumindest, wenn es sich um unbefristete Verträge handelt. Richte dich immer an deinen Arbeitsvertrag, da steht es genau drinnen.

  2. Maike

    Hallo Tino, ich hoffe diese Seite ist noch aktuell. Ich möchte bald für circa 3-6 Monate verreise das bedeutet, ich bin mir noch unsicher wie lange bzw. wie viel Geld ich gespart habe. Deine Seite kommt daher wie gerufen, weißt Du wie das mit der Rentenversicherung läuft? Weißt Du, was auf einen zukommt, wenn Du man sich beim Arbeitsamt nicht abmeldet damit man weiter gesetzlich krankenversichert bleibt?

    Vielen Dank

    1. Tino

      Hi Maike,

      sprichst du von der Rentenversicherung oder von der Krankenversicherung? Wenn du nicht über deinen Arbeitgeber krankenversichert bist, dann bist du es über das Arbeitsamt (sofern du dich arbeitslos meldest).
      Wie das mit der Rentenversicherung und dem Arbeitsamt ist, weiß ich nicht genau. Frag da am besten direkt beim Arbeitsamt nacht 🙂

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